Aufhebung des Verfahrens
Gies GmbH
Niederaula
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat zur Gies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.03.2022, Aktenzeichen 11 IN 55/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Aktenzeichen
- 11 IN 55/21
- Registerbezug
- Bad Hersfeld, HRB 62
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1972
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen aller Art und verwandter Produkte; die Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen; die Übernahme von Geschäftsführung und von Verwaltung und die Beteiligung an Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; die Übernahme der Haftung als Komplementär-Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften.
Veröffentlichungstext
11 IN 55/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gies GmbH, Jossastraße 75, 36272 Niederaula (AG Bad Hersfeld, HRB 62), vertr. d.: Martin Gies, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der auf den 01.04.2022 bestimmte Berichtstermin wird aufgehoben. Es wird neuer Termin anberaumt auf
Montag, 11.04.2022, 10:00 Uhr, Saal 8, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld.
Es verbleibt bei der im Beschluss vom 07.03.2022 enthaltenen Tagesordnung für den Berichtstermin und die Hinweise.
Gründe:
Mit Beschluss vom 07.03.2022 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich wurde u. a. ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Berichtserstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme der Sachwalterin (Berichtstermin) bestimmt.
Wegen Erkrankung der zuständigen Rechtspflegerin kann dieser Termin nicht durchgeführt werden. Er war daher aufzuheben und zu verlegen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 28.03.2022
Der auf den 01.04.2022 bestimmte Berichtstermin wird aufgehoben. Es wird neuer Termin anberaumt auf
Montag, 11.04.2022, 10:00 Uhr, Saal 8, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld.
Es verbleibt bei der im Beschluss vom 07.03.2022 enthaltenen Tagesordnung für den Berichtstermin und die Hinweise.
Gründe:
Mit Beschluss vom 07.03.2022 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich wurde u. a. ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Berichtserstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme der Sachwalterin (Berichtstermin) bestimmt.
Wegen Erkrankung der zuständigen Rechtspflegerin kann dieser Termin nicht durchgeführt werden. Er war daher aufzuheben und zu verlegen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 28.03.2022
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Aufhebung des Verfahrens
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme