Forderungsprüfung
gGESSBmbh Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbh
Steinbergkirche
Das Amtsgericht Flensburg hat zur gGESSBmbh Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 56 IN 10/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 10/24
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 8922 FL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von erwachsenen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen, die im Rahmen des SGB XII einen Anspruch auf Teilhabe am Leben haben und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft bedürfen, der Jugendhilfe, Förderung von innovativen Jugendhilfeangeboten und die Förderung der Bildung und Erziehung durch den Aufbau von pädagogischen und bildun …
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
56 IN 10/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH, Hattlundmoor 31, 24972 Steinbergkirche, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Sattelkau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8922
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60-101 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH, Hattlundmoor 31, 24972 Steinbergkirche, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Sattelkau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8922
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60-101 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.06.2026