Forderungsprüfung

USA Express UG (haftungsbeschränkt)

Eggebek

Das Amtsgericht Flensburg hat zur USA Express UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 56 IN 283/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 283/23
Registerbezug
Flensburg, HRB 15124 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von und der Handel mit Ersatzteilen für amerikanische Fahrzeuge aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung amerikanischer Fahrzeuge aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher Art zu beteiligen.

Veröffentlichungstext

56 IN 283/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

USA Express UG (haftungsbeschränkt), An Rollfeld 54, 24852 Eggebek, vertreten durch den Geschäftsführer Manon Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 15124 FL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 - 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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