Sicherungsmaßnahme
GEOS-Geilfuß GmbH
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur GEOS-Geilfuß GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2025, Aktenzeichen 64 IN 7/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 64 IN 7/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208191
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 750.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Vertrieb von Heimtextilien sowie aller damit zusammenhängenden Artikel.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
64 IN 7/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GEOS-Geilfuß GmbH, Carl-Lüer-Straße 6, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 208191), vertr. d.: Katharina Geilfuß, Wilhelmstr. 35, 49078 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 15.09.2025 um 10:36 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 17.12.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 17.12.2025