Insolvenzplan

Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke

Biberach

Das Amtsgericht Offenburg hat zur Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 79/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenburg
Aktenzeichen
10 IN 79/24
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRA 480107
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
KG
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 79/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter A.W. Knäble Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Knäble und Nicolas Knäble und Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 480107
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0017-24

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 22.10.2026, 09:15 Uhr
Sitzungssaal 12, Gebäude Z, Erdgeschoss, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg

Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist,

wenn der Beschwerdeführer

|dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
|gegen den Plan gestimmt hat und
|mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
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