Forderungsprüfung

Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke

Biberach

Das Amtsgericht Offenburg hat zur Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 10 IN 79/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenburg
Aktenzeichen
10 IN 79/24
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRA 480107
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
12.03.2026
Rechtsform
KG
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 79/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter A.W. Knäble Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Knäble und Nicolas Knäble und Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 480107
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0017-24

1. Die Prüfung der bis 03.03.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 1 ( Rangklasse § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO ) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 11.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
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