Insolvenzbekanntmachung
Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke
Biberach
Das Amtsgericht Offenburg hat zur Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2026, Aktenzeichen 10 IN 79/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenburg
- Aktenzeichen
- 10 IN 79/24
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRA 480107
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.01.2026
- Rechtsform
- KG
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
10 IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter A.W. Knäble Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Knäble und Nicolas Knäble und Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 480107
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0017-24
Beschluss:
1. In dem am 01.05.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 20.02.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich
Stefanienstraße 45, 77933 Lahr
Telefon: 07821/327234-0
Telefax: 07821/327234-90
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 06.03.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 27.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter A.W. Knäble Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Knäble und Nicolas Knäble und Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 480107
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0017-24
Beschluss:
1. In dem am 01.05.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 20.02.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich
Stefanienstraße 45, 77933 Lahr
Telefon: 07821/327234-0
Telefax: 07821/327234-90
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 06.03.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 27.01.2026