Vergütungsfestsetzung
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
Karlsruhe
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 60 IN 141/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 141/17
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 702052
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
60 IN 141/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin GeoEnergy Verwaltungs GmbH
Schwindstraße 10
76135 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marco Marenco
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 702052
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi B. Kropp-Kuhn
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Hirte hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 17.08.2026 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR 48.452,13 € zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 20% (ungeordnete , unvollständige Buchhaltung, komplizierte Anfechtungssachverhalte) auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 24.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin GeoEnergy Verwaltungs GmbH
Schwindstraße 10
76135 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marco Marenco
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 702052
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi B. Kropp-Kuhn
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Hirte hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 17.08.2026 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR 48.452,13 € zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 20% (ungeordnete , unvollständige Buchhaltung, komplizierte Anfechtungssachverhalte) auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 24.08.2026