Insolvenzbekanntmachung

GEBRA Nonfood Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur GEBRA Nonfood Handelsgesellschaft mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.12.2021, Aktenzeichen 80 IN 605/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 605/21
Registerbezug
Bochum, HRA 3827
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.12.2021
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 605/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 3827 eingetragenen GEBRA Nonfood Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 5, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5632 eingetragene GEBRA Nonfood Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Burgstr. 5, 44867 Bochum, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Swen Linberg, Burgstr. 5, 44867 Bochum,

wird der Beschluss vom 01.12.2021 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 3827 eingetragenen GEBRA Nonfood Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 5, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5632 eingetragene GEBRA Nonfood Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Burgstr. 5, 44867 Bochum, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Swen Linberg, Burgstr. 5, 44867 Bochum,

eröffnet wurde.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Bochum, 20.12.2021
Amtsgericht

80 IN 605/21
Amtsgericht Bochum, 21.12.2021

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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