Schlusstermin
GBM Glaum Bauelemente und Metallbau GmbH
Langgöns
Das Amtsgericht Gießen hat zur GBM Glaum Bauelemente und Metallbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 6 IN 159/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 159/18
- Registerbezug
- Gießen, HRB 1191
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 159/18:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBM Glaum Bauelemente und Metallbau GmbH, Pfingstweide 1, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRB 1191),
vertreten durch:
Erich Reusch, Niederkleener Straße 15, 35428 Langgöns, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SBK PartG, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar,
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 27.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 27.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBM Glaum Bauelemente und Metallbau GmbH, Pfingstweide 1, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRB 1191),
vertreten durch:
Erich Reusch, Niederkleener Straße 15, 35428 Langgöns, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SBK PartG, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar,
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 27.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 27.08.2026