Masseunzulänglichkeit
GATE Training GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur GATE Training GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2020, Aktenzeichen 67b IN 93/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 93/20
- Registerbezug
- Hamburg, HRB HRB 129880
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.06.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheits- und sonstigem Sicherheitspersonal, Beratungsleistungen im Bereich Sicherheit, Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Sicherheitsdienstleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen
GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer und Herrn Christian
Scholdei-Kovac
Unternehmensgegenstand: Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheits- und
sonstigem Sicherheitspersonal sowie Beratungsleistungen im Bereich Sicherheit,
Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Sicherheitsdienstleistungen
ist am bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 93/20
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen
GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer und Herrn Christian
Scholdei-Kovac
Unternehmensgegenstand: Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheits- und
sonstigem Sicherheitspersonal sowie Beratungsleistungen im Bereich Sicherheit,
Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Sicherheitsdienstleistungen
ist am bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 93/20
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2020