Forderungsprüfung

Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH

Steinhagen

Das Amtsgericht Rostock hat zur Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.09.2024, Aktenzeichen 60 IN 524/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
60 IN 524/19
Registerbezug
Rostock, HRB 14300
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
05.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
An- und Aufzucht von Pflanzen; Handel mit Baumschulware, Nutz-, Zier- und Saisonpflanzen; Pflanzenlieferung; Pflanzeneinlagerung; Handel mit Gärtnereibedarf und -zubehör, Gartenbedarf und -zubehör; Schnittblumenhandel; Anfertigung und Handel mit Kränzen und Gestecken; Grünanlagenpflege; Baumpflegearbeiten; Baumfällarbeiten; Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen; Straßenunterhaltung …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

60 IN 524/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH, Tannenberg 3, 18246 Steinhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Krüger
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14300
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 30.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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