Insolvenzbekanntmachung
Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH
Steinhagen
Das Amtsgericht Rostock hat zur Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 524/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 524/19
- Registerbezug
- Rostock, HRB 14300
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- An- und Aufzucht von Pflanzen; Handel mit Baumschulware, Nutz-, Zier- und Saisonpflanzen; Pflanzenlieferung; Pflanzeneinlagerung; Handel mit Gärtnereibedarf und -zubehör, Gartenbedarf und -zubehör; Schnittblumenhandel; Anfertigung und Handel mit Kränzen und Gestecken; Grünanlagenpflege; Baumpflegearbeiten; Baumfällarbeiten; Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen; Straßenunterhaltung …
Veröffentlichungstext
60 IN 524/19
In dem Insolvenzverfahren d.
Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH, Tannenberg 3, 18246 Steinhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Krüger
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14300
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 34113,86 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 27010,03 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 14.10.2026
In dem Insolvenzverfahren d.
Gärtnerei und Blumenwelt Steinhagen GmbH, Tannenberg 3, 18246 Steinhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Krüger
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14300
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 34113,86 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 27010,03 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 14.10.2026