Forderungsprüfung

TTC Logistic Service GmbH

Sanitz

Das Amtsgericht Rostock hat zur TTC Logistic Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 60 IN 303/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
60 IN 303/25
Registerbezug
Rostock, HRB 12424
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Transportvermittlung, der Handel und die Vermittlung von gebrauchten und neuen Seecontainern, Containeranlagen, Landwirtschaftliche Lagertechnik, Spezialcontainerumbau, Tank und Tankbau sowie Beratung und Handel im Bereich erneuerbarer Energie.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

60 IN 303/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TTC Logistic Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Ingrid Kurt, An der Kugeleiche 23, 18190 Sanitz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12424
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 20.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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