Restschuldbefreiung
FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 98 IN 118/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 118/16
- Registerbezug
- Bonn, HRB 20681
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Anlagenbau, insbesondere Rohrleitungsbau und Schweißtechnik.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 118/16
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20681 eingetragenen FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH, Siegdamm 32-36, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Hermann OTTO, Kolberger Str.35, 53773 Hennef
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Verwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.846.940,48 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 758.798,36 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 118/16
Amtsgericht Bonn, 05.08.2026
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20681 eingetragenen FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH, Siegdamm 32-36, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Hermann OTTO, Kolberger Str.35, 53773 Hennef
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Verwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.846.940,48 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 758.798,36 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 118/16
Amtsgericht Bonn, 05.08.2026