Schlusstermin

FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 98 IN 118/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 118/16
Registerbezug
Bonn, HRB 20681
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Anlagenbau, insbesondere Rohrleitungsbau und Schweißtechnik.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 118/16

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20681 eingetragenen FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH, Siegdamm 32-36, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubert Hermann OTTO, Kolberger Str.35, 53773 Hennef

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

98 IN 118/16
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Restschuldbefreiung
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