Insolvenzbekanntmachung
Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH
Detmold
Das Amtsgericht Detmold hat zur Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2021, Aktenzeichen 10 IN 225/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 225/19
- Registerbezug
- Lemgo, HRB HRB 3632
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Hans-Achim Ernst
- Im Handelsregister seit
- 1981
- Stammkapital
- 128.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, insbesondere die Metallgestaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit der Metallbearbeitung und -verarbeitung zusammenhängenden Geschäfte zu tätigen und sich an anderen Gesellschaften gleichartiger Untermehmen zu beteiligen. Sie kann auch die Verwaltung dieser Unternehmen übernehmen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 225/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3632 eingetragenen
Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH, Van-Melle-Str. 2, 32760 Detmold,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Rothenberg
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Metallbearbeitung und
Metallverarbeitung u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120
Hiddenhausen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur erneuten Beschlussfassung über die weitere vorläufige Fortführung des
Geschäftsbetriebes bis zum 30.04.2021,
und
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier: Veräußerung der Betriebsimmobilie, des Anlagevermögens und der
Vorräte der Schuldnerin im Ganzen im Rahmen eines Asset-Deals an einen Dritten,
bestimmt auf
Mittwoch, 24.02.2021, 11:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold,
Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Beschlussfassung über die weitere
vorläufige Fortführung des Geschäftsbetriebes.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 225/19
Amtsgericht Detmold, 10.02.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3632 eingetragenen
Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH, Van-Melle-Str. 2, 32760 Detmold,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Rothenberg
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Metallbearbeitung und
Metallverarbeitung u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120
Hiddenhausen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur erneuten Beschlussfassung über die weitere vorläufige Fortführung des
Geschäftsbetriebes bis zum 30.04.2021,
und
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier: Veräußerung der Betriebsimmobilie, des Anlagevermögens und der
Vorräte der Schuldnerin im Ganzen im Rahmen eines Asset-Deals an einen Dritten,
bestimmt auf
Mittwoch, 24.02.2021, 11:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold,
Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Beschlussfassung über die weitere
vorläufige Fortführung des Geschäftsbetriebes.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 225/19
Amtsgericht Detmold, 10.02.2021