Insolvenzbekanntmachung

Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH

Detmold

Das Amtsgericht Detmold hat zur Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2026, Aktenzeichen 10 IN 225/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 225/19
Registerbezug
Lemgo, HRB 3632
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Hans-Achim Ernst
Im Handelsregister seit
1981
Stammkapital
128.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, insbesondere die Metallgestaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit der Metallbearbeitung und -verarbeitung zusammenhängenden Geschäfte zu tätigen und sich an anderen Gesellschaften gleichartiger Untermehmen zu beteiligen. Sie kann auch die Verwaltung dieser Unternehmen übernehmen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 225/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3632 eingetragenen Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH, Van-Melle-Str. 2, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Rothenberg,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Metallbearbeitung und Metallverarbeitung u. a.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Veräußerung des im Erbbaugrundbuch von Detmold Blatt 16841 verzeichneten Erbbaurechts zu einem Kaufpreis von 25.000,00 € , bestimmt auf

Mittwoch, 08.04.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages nebst Auflassung liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold (Insolvenzgericht), Raum 205, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 225/19
Amtsgericht Detmold, 25.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzplan
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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