Sicherungsmaßnahme

Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH

Detmold

Das Amtsgericht Detmold hat zur Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2019, Aktenzeichen 10 IN 225/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 225/19
Registerbezug
Lemgo, HRB HRB 3632
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.12.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Hans-Achim Ernst
Im Handelsregister seit
1981
Stammkapital
128.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, insbesondere die Metallgestaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit der Metallbearbeitung und -verarbeitung zusammenhängenden Geschäfte zu tätigen und sich an anderen Gesellschaften gleichartiger Untermehmen zu beteiligen. Sie kann auch die Verwaltung dieser Unternehmen übernehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 225/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3632 eingetragenen
Fritz Rothenberg, Metallgestaltung GmbH, Van-Melle-Str. 2, 32760 Detmold,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Rothenberg, Am
Wellnerberg 8, 32760 Detmold Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist
die Metallbearbeitung und Metallverarbeitung u. a.

ist am 13.12.2019, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst,
Bunsenstr. 3, 32052 Herford bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

10 IN 225/19
Amtsgericht Detmold, 13.12.2019

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzplan
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten