Forderungsprüfung
Franke, Jessica
Dülmen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Franke, Jessica eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2021, Aktenzeichen 75 IN 46/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 75 IN 46/20
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA HRA 7369
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.04.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 46/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jessica Franke, geboren am 11.11.1981, Buschwiesen 16, 48249 Dülmen,
Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 7369
eingetragenen Firma Bären-Apothke e.K., Schüppenstr. 19, 48653 Coesfeld
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 01.06.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B
niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich
pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer
Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so
hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag
bestreitet.
75 IN 46/20
Amtsgericht Münster, 28.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jessica Franke, geboren am 11.11.1981, Buschwiesen 16, 48249 Dülmen,
Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 7369
eingetragenen Firma Bären-Apothke e.K., Schüppenstr. 19, 48653 Coesfeld
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 01.06.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B
niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich
pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer
Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so
hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag
bestreitet.
75 IN 46/20
Amtsgericht Münster, 28.04.2021