Restschuldbefreiung
Franke, Jessica
Jüchen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Franke, Jessica eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2024, Aktenzeichen 75 IN 46/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 75 IN 46/20
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7369
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 46/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jessica Franke, In den Weiden 28, 41363 Jüchen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 7369 eingetragenen Firma Bären-Apothke e.K., Schüppenstr. 19, 48653 Coesfeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.03.2024 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B aus.
75 IN 46/20
Amtsgericht Münster, 15.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jessica Franke, In den Weiden 28, 41363 Jüchen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 7369 eingetragenen Firma Bären-Apothke e.K., Schüppenstr. 19, 48653 Coesfeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.03.2024 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B aus.
75 IN 46/20
Amtsgericht Münster, 15.02.2024