Forderungsprüfung
FR Baustahlverleger GmbH
Altdorf
Das Amtsgericht Landshut hat zur FR Baustahlverleger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen IN 505/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 505/25
- Registerbezug
- Landshut, HRB 9925
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Bearbeitung von Baustahl und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Erwerb und Vermietung von Immobilien.
Veröffentlichungstext
IN 505/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FR Baustahlverleger GmbH, Opalstraße 5 a, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fazliu Regjep
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jacobi Jung Spaett Rechtsanwälte PartmbB, Gabelsbergerstraße 83, 80333 München, Gz.: 111/25JU / ao, D4/882-25
1. Die Prüfung der bis 01.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FR Baustahlverleger GmbH, Opalstraße 5 a, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fazliu Regjep
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jacobi Jung Spaett Rechtsanwälte PartmbB, Gabelsbergerstraße 83, 80333 München, Gz.: 111/25JU / ao, D4/882-25
1. Die Prüfung der bis 01.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.07.2026