Vergütungsfestsetzung

FR Baustahlverleger GmbH

Altdorf

Das Amtsgericht Landshut hat zur FR Baustahlverleger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2025, Aktenzeichen IN 505/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 505/25
Registerbezug
Landshut, HRB 9925
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
14.10.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Bearbeitung von Baustahl und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Erwerb und Vermietung von Immobilien.

Veröffentlichungstext

IN 505/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FR Baustahlverleger GmbH, Opalstraße 5 a, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fazliu Regjep
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jacobi Jung Spaett Rechtsanwälte PartmbB, Gabelsbergerstraße 83, 80333 München, Gz.: 111/25JU / ao, D4/882-25

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Erteilung der Genehmigung an den Insolvenzverwalter zur Abwehr
von Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern (z.B.
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.a.) in Folge der
Ermittlungen des Hauptzollamtes und hieraus zu erwartenden
Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung Bund einen
Rechtsanwalt (zum Beispiel Kanzlei Kuntze / Mayer & Beyer) zu
beauftragen und (alternativ zur Vergütung nach RVG) auch
Vergütungsvereinbarungen auf Stundenhonorarbasis in Höhe von
250,00 € zzgl. 19% MwSt. zzgl. Auslagen und Kosten zu Lasten der
Masse zu vereinbaren. Das Mandat umfasst hierbei insbesondere
auch die Übernahme etwaiger anstehender verwaltungsrechtlicher
und / oder gerichtlicher Verfahren
wird bestimmt auf
Montag, 10.11.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 14.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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