Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Fidentum GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Fidentum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 67c IN 473/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 473/15
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 111565
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie dieÜbernahme und die Erbringung von Geschäftsführungs-, Vertriebs- und sonstigen Dienstleistungen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Beschaffung, die Verwaltung und Veräußerung, die Konzeption, die Beratung, die Unterstützung, der Vertrieb und die Betreuung …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 473/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111565 eingetragenen Fidentum GmbH, ehemals: Burchardstraße 14, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Wüstemann
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67c IN 473/15
Amtsgericht Hamburg, 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111565 eingetragenen Fidentum GmbH, ehemals: Burchardstraße 14, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Wüstemann
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67c IN 473/15
Amtsgericht Hamburg, 29.09.2026