Sicherungsmaßnahme

Fairtec Kommunikationstechnik GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Fairtec Kommunikationstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.11.2023, Aktenzeichen 507 IN 11/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
507 IN 11/23
Registerbezug
Bremen, HRB 18480 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
01.11.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Hard- und Software sowie mit Telekommunikationsartikeln und die damit verbundene Beratung; Entwicklungstätigkeit im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Veranstaltungen für den EDV-Bereich.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

507 IN 11/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fairtec Kommunikationstechnik GmbH, Robert-Hooke-Str. 4, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 18480 HB), vertr. d.: 1. Marc Plettenberg, Robert-Hooke-Str. 4, 28359 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Kai Susemihl, Robert-Hooke-Str. 4, 28359 Bremen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 18.09.2023 um 14:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 01.11.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme
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