Insolvenzbekanntmachung
ExpoAffair Catering + Services GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ExpoAffair Catering + Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 1539/24 E-9-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1539/24 E-9-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115487
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 26.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von Gaststätten, Catering-Service und die Vermietung von Equipment. Alle Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich des Gebäudereinigerhandwerks, unter anderem Baureinigung, Fassadenreinigung und Denkmalpflege, Glasreinigung, Gebäudeinnenreinigung, Reinigung medizinischer Einrichtungen (Krankenhausreinigung), Gastronomiereinigung, Industriereinigung, Reinigung von Oberflächen (auch textile) an o …
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 1539/24 E-9-8 In dem Insolvenzverfahren ExpoAffair Catering + Services GmbH, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115487),
vertreten durch: Anna Kaarst Juric, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 19.03.2026,
11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung, das Unternehmen der Schuldnerin spätestens mit Ablauf des 31. März 2026 einzustellen, sofern vorher keine Veräußerung an einen Dritten oder die Übernahme durch einen Dritten bzw. Frau Juric vollzogen werden kann.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 26.02.2026
vertreten durch: Anna Kaarst Juric, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 19.03.2026,
11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung, das Unternehmen der Schuldnerin spätestens mit Ablauf des 31. März 2026 einzustellen, sofern vorher keine Veräußerung an einen Dritten oder die Übernahme durch einen Dritten bzw. Frau Juric vollzogen werden kann.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 26.02.2026