Insolvenzbekanntmachung
EXIMA Anlagenbau GmbH
Großröhrsdorf
Das Amtsgericht Dresden hat zur EXIMA Anlagenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2022, Aktenzeichen 542 IN 2007/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 2007/21
- Registerbezug
- Dresden, HRB 20749
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 03.02.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann
ergeht am 03.02.2022 nachfolgende Entscheidung:
In Ergänzung des Beschlusses vom 01.02.2022 bzgl. der Anberaumung des mündlichen Berichtstermins ergeht folgender Beschluss:
Es ergeht gem. § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:
Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen (0351-4463412).
Es wird darauf hingewiesen, dass § 5 Abs. 4, Nr. 1 SächsCoronaNotVO vorschreibt, dass in geschlossenen Räumen von Gerichten und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen eine FFP-2-Maske / KN-95-Maske zu tragen ist.
Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sind Flure, Treppenhäuser, und Fahrstühle.
Das Tragen der FFP-2-Maske ist auch im Sitzungssaal beizubehalten.
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann
ergeht am 03.02.2022 nachfolgende Entscheidung:
In Ergänzung des Beschlusses vom 01.02.2022 bzgl. der Anberaumung des mündlichen Berichtstermins ergeht folgender Beschluss:
Es ergeht gem. § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:
Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen (0351-4463412).
Es wird darauf hingewiesen, dass § 5 Abs. 4, Nr. 1 SächsCoronaNotVO vorschreibt, dass in geschlossenen Räumen von Gerichten und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen eine FFP-2-Maske / KN-95-Maske zu tragen ist.
Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sind Flure, Treppenhäuser, und Fahrstühle.
Das Tragen der FFP-2-Maske ist auch im Sitzungssaal beizubehalten.