Insolvenzbekanntmachung

EXIMA Anlagenbau GmbH

Großröhrsdorf

Das Amtsgericht Dresden hat zur EXIMA Anlagenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2022, Aktenzeichen 542 IN 2007/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
03.02.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

ergeht am 03.02.2022 nachfolgende Entscheidung:

In Ergänzung des Beschlusses vom 01.02.2022 bzgl. der Anberaumung des mündlichen Berichtstermins ergeht folgender Beschluss:

Es ergeht gem. § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:

Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen (0351-4463412).

Es wird darauf hingewiesen, dass § 5 Abs. 4, Nr. 1 SächsCoronaNotVO vorschreibt, dass in geschlossenen Räumen von Gerichten und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen eine FFP-2-Maske / KN-95-Maske zu tragen ist.
Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sind Flure, Treppenhäuser, und Fahrstühle.

Das Tragen der FFP-2-Maske ist auch im Sitzungssaal beizubehalten.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Schlusstermin
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme