Insolvenzbekanntmachung
Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH
Rothenburg/O.L.
Das Amtsgericht Dresden hat zur Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 559 IN 2022/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 511.300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Vertrieb sowie Handel von Fenstern und Türen sowie Bauelementen nebst Durchführung von Serviceleistungen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten und Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
ergeht am 28.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 18.09.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung von möglichen Haftungsansprüchen gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Stephan Quill
b. Entscheidung darüber, dem Insolvenzverwalter zu gestatten, die Prozessfinanzierung nach Möglichkeit gegen eine 25 %-ige Erfolgsbeteiligung nach Abzug der Prozesskosten durch einen finanzierenden Gläubiger sicherzustellen, hilfsweise für den Fall, dass ein Gläubiger nicht zur Prozessfinanzierung bereit ist, die Prozesskosten auch aus der Insolvenzmasse zu tragen. Dies soll auch enthalten, dass die Gläubigerversammlung beschließt, dass die Zustimmung zur Prozessfinanzierung und Erlösbeteiligung durch die finanzierende Gläubigerin erteilt wird.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
ergeht am 28.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 18.09.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung von möglichen Haftungsansprüchen gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Stephan Quill
b. Entscheidung darüber, dem Insolvenzverwalter zu gestatten, die Prozessfinanzierung nach Möglichkeit gegen eine 25 %-ige Erfolgsbeteiligung nach Abzug der Prozesskosten durch einen finanzierenden Gläubiger sicherzustellen, hilfsweise für den Fall, dass ein Gläubiger nicht zur Prozessfinanzierung bereit ist, die Prozesskosten auch aus der Insolvenzmasse zu tragen. Dies soll auch enthalten, dass die Gläubigerversammlung beschließt, dass die Zustimmung zur Prozessfinanzierung und Erlösbeteiligung durch die finanzierende Gläubigerin erteilt wird.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.