Insolvenzbekanntmachung
Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH
Rothenburg/O.L.
Das Amtsgericht Dresden hat zur Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 559 IN 2022/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 26.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 511.300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Vertrieb sowie Handel von Fenstern und Türen sowie Bauelementen nebst Durchführung von Serviceleistungen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten und Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
ergeht am 26.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 10.07.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Entscheidung über die Veräußerung des Betriebsgrundstückes nebst Immobilie zu einem Kaufpreis von mindestens 800.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
ergeht am 26.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 10.07.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Entscheidung über die Veräußerung des Betriebsgrundstückes nebst Immobilie zu einem Kaufpreis von mindestens 800.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.