Sicherungsmaßnahme

Euro-Grill GmbH

Osterholz-Scharmbeck

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur Euro-Grill GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.11.2020, Aktenzeichen 11 IN 88/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 88/20
Registerbezug
Walsrode, HRB 122008
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.11.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Malte Köster
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung, der Handel, der Import und Export von Grillgeräten, Grillzubehör, Grill-Holzkohle sowie von Waren aller Art, insbesondere im europäischer Raum.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

11 IN 88/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Euro-Grill
GmbH, Am Binnenfeld 3-5, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 122008),
vertr. d.: 1. Thomas Seitz, Unterer Ahlenbergsweg 71, 58313 Herdecke,
(Geschäftsführer), 2. Kurt Herbert Uwe Scharunge, Winkelhaiderstraße 2, 90537
Feucht, (Geschäftsführer), ist am 16.11.2020 um 10:11 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden
(Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 16.11.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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