Sicherungsmaßnahme

ESMA BROT GmbH

Maintal

Das Amtsgericht Hanau hat zur ESMA BROT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2020, Aktenzeichen 70 IN 75/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.08.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Peter Gangfuß
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit sowie Import und Export von Lebensmitteln aller Art, insbesondere Backwaren, sowie die Produktion von Backwaren.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 70 IN 75/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESMA
BROT GmbH (Antragstellerin), Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB
96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn,
(Geschäftsführer), ist am 11.08.2020 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung
ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist
verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit
Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3
Insolvenzordnung).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486
Bruchköbel, Tel.: 06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail:
info@pega-beratung.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 11.08.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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