Schlusstermin
ESMA BROT GmbH
Maintal
Das Amtsgericht Hanau hat zur ESMA BROT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 70 IN 75/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 75/20
- Registerbezug
- Hanau, HRB 96316
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit sowie Import und Export von Lebensmitteln aller Art, insbesondere Backwaren, sowie die Produktion von Backwaren.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 26.08.2026
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 26.08.2026