Insolvenzbekanntmachung

Emotion Warenhandels GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Emotion Warenhandels GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 531 IN 3/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
531 IN 3/24
Registerbezug
Bremen, HRB 24827 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
10.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Im- und Export von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren sowie die Herstellung und Produktion von Whirlpools, Badmöbeln und Küchenmöbeln sowie der Sanitärhandel.

Veröffentlichungstext

531 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds RSM Steuerberater GmbH, nunmehr DHPG GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 18.08.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH, nunmehr dhpg GmbH, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Für das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH trat der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rolf Mählmann auf. Er wirkte bei insgesamt sechs Gläubigerauschusssitzungen mit. Hinzu kommt der Zeitaufwand für An- und Abfahrten, Sitzungsvorbereitung, Aktenstudium, Telefonate und Recherchen. Der gesamte zeitliche Aufwand wurde mit 12 Stunden veranschlagt.
Bei der festgesetzten Stundenvergütung wurde zudem die besondere berufliche Stellung des Gläubigerausschussmitglieds berücksichtigt. Diese ergibt sich aus seiner Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie aus seiner besonderen Sachkunde und Qualifikation. Maßgeblich war hierbei insbesondere seine eingehende Befassung mit der Prüfung der vorinsolvenzlichen Jahresabschlüsse der Insolvenzschuldnerin, ihrer Tätigkeit und der wirtschaftlichen Kennzahlen in den Jahren vor Insolvenzantrag.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 25.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
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