Eröffnung des Verfahrens
"EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH.
Schmelz
Das Amtsgericht Saarbrücken hat über das Vermögen der "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH. das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 29.10.2018, Aktenzeichen 104 IN 25/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 104 IN 25/18
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 52678
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 29.10.2018
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 25/18
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678
eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem
Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Rudolf Mang Geschäftszweig: Die Metallbearbeitung wie Oberflächenschutz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.10.2018, um 09:31
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2018 bei Gericht eingegangenen
Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 588 1670, Fax: 0681/
588 1679.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.12.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 22.01.2019, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1.
Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 08.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum U1 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Im
Falle der öffentlichen Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Wird die Entscheidung im Internet veröffentlicht und daneben
auf andere Weise zugestellt, ist für den Fristbeginn der frühere Zeitpunkt
maßgeblich. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Neben- und Außenstelle
Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, eingelegt. Die Beschwerdeschrift muss
die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten,
dass sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
sofortige Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts eingelegt werden.
Sie kann ab dem 01.01.2018 auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter
elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht
allerdings nicht.
104 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 26.10.2018
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678
eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem
Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Rudolf Mang Geschäftszweig: Die Metallbearbeitung wie Oberflächenschutz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.10.2018, um 09:31
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2018 bei Gericht eingegangenen
Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 588 1670, Fax: 0681/
588 1679.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.12.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 22.01.2019, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1.
Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 08.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum U1 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Im
Falle der öffentlichen Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Wird die Entscheidung im Internet veröffentlicht und daneben
auf andere Weise zugestellt, ist für den Fristbeginn der frühere Zeitpunkt
maßgeblich. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Neben- und Außenstelle
Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, eingelegt. Die Beschwerdeschrift muss
die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten,
dass sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
sofortige Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts eingelegt werden.
Sie kann ab dem 01.01.2018 auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter
elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht
allerdings nicht.
104 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 26.10.2018