Insolvenzbekanntmachung
"EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH.
Schmelz
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 104 IN 25/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 104 IN 25/18
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 52678
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678 eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Mang,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstr. 60, 66763 Dillingen
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.08.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. U1 aus.
104 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 03.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678 eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Mang,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstr. 60, 66763 Dillingen
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.08.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. U1 aus.
104 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 03.08.2026