Insolvenzbekanntmachung
EliTilE AG
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur EliTilE AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 116 IN 12/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 12/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 106559
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 31.07.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Grundkapital
- 57.379 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Haus- und Gebäudetechnik, Heiz- und Kühlsysteme, Steuerungssysteme, sowie Bauelementen, Baustoffen und Möbeln und die additive Fertigung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 12/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106559 eingetragenen EliTilE AG, Provinzialstraße 58, 66126 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Günter Thull,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bagusche & Partner, Bahnhofstraße 38, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:
1. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs aus wirtschaftlichen Gründen mit dem Vorstand der Schuldnerin, Herrn Ralf Günter Thull, abzustimmen ist, wonach sämtliche Ansprüche gegenüber dem Vorstand der Schuldnerin gegen Zahlung eines Betrages von 5.000,00 € abgegolten sind;
bestimmt auf
Mittwoch, 26.08.2026, 09:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 12/26
Amtsgericht Saarbrücken, 30.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106559 eingetragenen EliTilE AG, Provinzialstraße 58, 66126 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Günter Thull,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bagusche & Partner, Bahnhofstraße 38, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:
1. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs aus wirtschaftlichen Gründen mit dem Vorstand der Schuldnerin, Herrn Ralf Günter Thull, abzustimmen ist, wonach sämtliche Ansprüche gegenüber dem Vorstand der Schuldnerin gegen Zahlung eines Betrages von 5.000,00 € abgegolten sind;
bestimmt auf
Mittwoch, 26.08.2026, 09:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 12/26
Amtsgericht Saarbrücken, 30.07.2026