Sicherungsmaßnahme

EliTilE AG

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur EliTilE AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 116 IN 12/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 12/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 106559
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
27.02.2026
Rechtsform
AG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andrea Schäfer
Im Handelsregister seit
2020
Grundkapital
57.379 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Haus- und Gebäudetechnik, Heiz- und Kühlsysteme, Steuerungssysteme, sowie Bauelementen, Baustoffen und Möbeln und die additive Fertigung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 12/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106559 eingetragenen EliTilE AG, Provinzialstraße 58, 66126 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Günter Thull,

ist am 26.02.2026, um 15:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

116 IN 12/26
Amtsgericht Saarbrücken, 26.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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