Forderungsprüfung
Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG
Weiden i.d. OPf.
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen IN 71/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 71/19
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRA 2652
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 71/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG, Weidingweg 20, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETH Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vater Florian Andreas und Vater Jürgen Herbert
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2652
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 - 67 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 08.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG, Weidingweg 20, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETH Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vater Florian Andreas und Vater Jürgen Herbert
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2652
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 - 67 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 08.07.2026