Insolvenzbekanntmachung
AW-Sonnenschutz-Projektplanung UG (haftungsbeschränkt)
Etzenricht
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur AW-Sonnenschutz-Projektplanung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen IN 253/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 253/25
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRB 4707
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 253/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AW-Sonnenschutz-Projektplanung UG (haftungsbeschränkt), Algunderweg 25, 92694 Etzenricht, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Willibald
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4707
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 285/25 M09 CH
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Ratenzahlungsvereinbarung vom 22.10.2026/27.10.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und der ehemaligen Geschäftsführerin der Schuldnerin
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstr. 9, 92637 Weiden i.d. OPf. erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AW-Sonnenschutz-Projektplanung UG (haftungsbeschränkt), Algunderweg 25, 92694 Etzenricht, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Willibald
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 4707
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 285/25 M09 CH
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Ratenzahlungsvereinbarung vom 22.10.2026/27.10.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und der ehemaligen Geschäftsführerin der Schuldnerin
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstr. 9, 92637 Weiden i.d. OPf. erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 30.10.2026