Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG
Weiden i.d. OPf.
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen IN 71/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 71/19
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRA 2652
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 71/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG, Weidingweg 20, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETH Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vater Florian Andreas und Vater Jürgen Herbert
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2652
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht hat über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.09.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden."
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektrotechnik Hirmer GmbH & Co.KG, Weidingweg 20, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETH Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vater Florian Andreas und Vater Jürgen Herbert
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2652
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht hat über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.09.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden."
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 30.10.2026