Insolvenzbekanntmachung

Ekowep GmbH & Co. KG

Ostrhauderfehn

Das Amtsgericht Leer (Ostfriesland) hat zur Ekowep GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 83/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 83/19
Registerbezug
Aurich, HRA 200 653
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

8 IN 83/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ekowep GmbH & Co. KG, Potshauser Str. 13 A, 26842 Ostrhauderfehn (AG Aurich, HRA 200 653), vertr. d.: 1. Ekowep Verwaltungs GmbH, Potshauser Str. 13 A, 26842 Ostrhauderfehn, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Werner Coordes, Rhauderwieke 77, 26817 Rhauderfehn, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dirk Gruben, Potshauser Str. 56, 26842 Ostrhauderfehn, (Geschäftsführer), ist am 06.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Eröffnung des Verfahrens