Sicherungsmaßnahme
EFS Acquirer GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur EFS Acquirer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 368/25 E-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 368/25 E-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 131535
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der Betrieb eines Bergwerkes, insbesondere zur Gewinnung und Förderung von Fluss- und Schwerspat sowie Verarbeitung dieser Rohstoffe und Handel mit solchen und anderen mineralischen und/oder metallischen Rohstoffen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Dienstleistungen und Maßnahmen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 368/25 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EFS Acquirer GmbH, c/o Herbert Smith Freehills LLP, Marienturm, Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131535), vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer), sind die Sicherungsmaßnahmen am 09.04.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
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