Forderungsprüfung
EF Food & Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur EF Food & Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 561 IN 1040/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1040/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB 37502
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 04.11.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 1.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines Schnellimbisses, insbesondere mit Burgern, Pizzen u.ä., sowie des zugehörigen Lieferservices und Übernahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften der gleichgelagerten Branche.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1040/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EF Food & Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Antonstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37502
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Franke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 08.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 561 IN 1040/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EF Food & Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Antonstraße 18, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37502
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Franke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 08.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.