Forderungsprüfung
K&R Handelsgesellschaft mbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur K&R Handelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 557 IN 227/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 227/23
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27695
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 227/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K&R Handelsgesellschaft mbH, Alaunstraße 9, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27695
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Schalling
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Seyrich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.12.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 557 IN 227/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K&R Handelsgesellschaft mbH, Alaunstraße 9, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27695
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Schalling
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Seyrich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.12.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.