Forderungsprüfung
EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 402 IN 798/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 798/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 17361
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.