Insolvenzplan

EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 402 IN 798/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
402 IN 798/26
Registerbezug
Leipzig, HRB 17361
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 798/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Oryan und Andreas Pörner, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 17361), ist Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, den 05.11.2026, 09:00 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 101. Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 009) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde nur zusteht, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Insolvenzplan gestimmt hat.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Sicherungsmaßnahme