Sicherungsmaßnahme
EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 402 IN 798/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 798/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 17361
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
1. Dem vorläufigen Sachwalter wird ein Vorschuss auf die Auslagen für die Versicherungsprämie einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Versicherungszeitraum vom 22.04.2026 bis zum 22.04.2027 bei der ERGO Versicherungs-AG mit einer Versicherungssumme von 6.000.000 EUR wie folgt bewilligt:
Auslagen 3.993,40 € - in
Worten: dreitausendneunhundertdreiundneunzig 40/100 €.
2. Der Schuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihr verwalteten Masse zur zweckmäßigen Bestimmung nach Ziff. 1 zu entnehmen.
Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
1. Dem vorläufigen Sachwalter wird ein Vorschuss auf die Auslagen für die Versicherungsprämie einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Versicherungszeitraum vom 22.04.2026 bis zum 22.04.2027 bei der ERGO Versicherungs-AG mit einer Versicherungssumme von 6.000.000 EUR wie folgt bewilligt:
Auslagen 3.993,40 € - in
Worten: dreitausendneunhundertdreiundneunzig 40/100 €.
2. Der Schuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihr verwalteten Masse zur zweckmäßigen Bestimmung nach Ziff. 1 zu entnehmen.