Forderungsprüfung
Edelmann, Alfred
Osthofen
Das Amtsgericht Worms hat zur Edelmann, Alfred eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2024, Aktenzeichen 13 IN 73/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 13 IN 73/22
- Registerbezug
- Mainz, HRA 42964
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 20.02.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
20.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 73/22
20.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Alfred Edelmann, geboren am 20.11.1962, Heinrich-Heine-Straße 27, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRA 42964),
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.