Forderungsprüfung
ec coffee Work GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur ec coffee Work GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 1507 IN 2526/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 2526/25
- Registerbezug
- München, HRB 248753
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines E-Commerce Shop, Analyse und Vertrieb von Kaffeeprodukten jeglicher Art, sowie Dienstleistungen insbesondere im Vertrieb & Marketing. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
1507 IN 2526/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ec coffee Work GmbH, Landsberger Straße 440, 81241 München, vertreten durch den Geschäftsführer Mosler Erik Johann Khan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248753
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ec coffee Work GmbH, Landsberger Straße 440, 81241 München, vertreten durch den Geschäftsführer Mosler Erik Johann Khan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248753
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.07.2026