Forderungsprüfung
Eberl & Koesel GmbH & Co. KG
Altusried
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat zur Eberl & Koesel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2025, Aktenzeichen IN 108/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Aktenzeichen
- IN 108/22
- Registerbezug
- Kempten (Allgäu), HRA 4205
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.12.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 108/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberl & Koesel GmbH & Co. KG, Am Buchweg 1, 87452 Altusried, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E & K Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 4205
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 154/22 AS01 nk
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 09.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberl & Koesel GmbH & Co. KG, Am Buchweg 1, 87452 Altusried, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E & K Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 4205
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 154/22 AS01 nk
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 09.12.2025